Markus Baersch

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03.03.2009

Fehlende Angaben im Impressum, auf wackeligen Beinen stehende Preisauszeichnungen, unklare Versandkonditionen, mangelhafte Implementierung der Widerrufsbelehrung in den Verkaufsprozess... die Ansatzpunkte für abmahnfreudige Wettbewerber im Internet scheinen besonders für Shopbetreiber oft ein Fass ohne Boden zu sein. Nun kommt mehr und mehr das Thema "Abmahnungen wegen AGB" hinzu. Denn nirgends wird auf das Naivste so viel aus unterschiedlichen Vorlagen "zusammengeklaubt" und zu - nur auf den ersten Blick - passenden und schlüssigen Fassungen neu zusammengestellt wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dass gerade hier also besonders viele fragwürdige, unklare oder geltendes Recht ignorierende verstoßende Formulierungen zu finden sind, ist eigentlich kein Wunder.

Während aber bisher der Schaden in der Regel gering war und im Fall unwirksamer Klauseln "nur" die entsprechende gesetzliche Regelung als Ersatz herhalten musste, wenn es denn überhaupt zur Beanstandung kam, ist die Veröffentlichung der AGB im Internet möglicherweise bald eine regelrechte Einladung für echte oder "konstruierte" Wettbewerber, wenn die fraglichen Klauseln mit dem Wettbewerbsrecht kollidieren (siehe auch Beitrag "Klauselkrieg" in der c`t Ausgabe 4/09). Künftige Massenabmahnungen in diesem Bereich sind offenkundig nicht einfach auszuschließen.

Und während man in vielen Fällen (wie z. B. der Preisauszeichnung oder der Versandkostendeklaration) schon durch die sorgfältige Auswahl eines passenden Shopsystems oder die Anpassung einer bestehenden Lösung, die nicht explizit auf die Anforderungen für deutsche Shopbetreiber ausgelegt ist, viele Probleme zur Not auch selbst und aus eigener Kraft vermeiden kann, ist spätestens bei den AGB Schluss mit sinnvoller "Selbsthilfe". Musterwiderrufsbelehrung: OK. Aber "Muster-AGB" in einem Shop können im Ernstfall eigentlich nur schaden und selten helfen. Es gibt also einen Grund, warum es in Shops nur selten vorgefertigte Muster für AGB gibt, wenngleich es in einem guten Shop ansonsten für fast alle anderen Texte, die bei der Einrichtung zu individualisieren sind, in der Regel fast gebrauchsfertige Beispieleinträge existieren. Die AGB müssen zum Unternehmen und den angeboteten Waren und Dienstleistungen passen und bei Einführung neuer Vertriebswege wie einem Onlineshop ggf. fachgerecht überarbeitet oder ergänzt werden, wenn Sie sicher stellen wollen, dass Sie sich auch in Zukunft ansatzweise sicher vor Abmahnungen wegen mangelhafter AGB fühlen können. Ihr Webdesigner kann das nicht; auch nicht die Buchhaltung im eigenen Haus. Aus der Erfahrung mit diversen Shopprojekten für Kunden kann die Empfehlung nur lauten: Ziehen Sie einen Fachanwalt hinzu, wenn es um die Definition von AGB geht und ruhen Sie sich auch nicht auf einer Fassung aus, die bereits mehrere Jahre auf dem Buckel hat. Eine regelmäßige Prüfung verursacht überschaubare Kosten, die Ihnen eine Menge Ärger ersparen können. Und selbst wenn Sie bisher immer gut mit Ihren AGB gefahren sind, lassen Sie sie dennoch von einem Anwalt auf ggf. erforderliche Anpassungen prüfen, bevor Sie damit in einem neu eingerichteten Onlineshop versehen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Dritter alles so einrichtet, wie es dann schlussendlich auch "rechtskonform gebrauchsfertig" ist - gerade im Fall eines Shops.

Denn selbst dann, wenn es Ihnen mit entsprechenden Mitteln wie JavaScript oder "noindex"-Anweisungen für Robots gelingt, Ihre AGB aus den Suchmaschinen rauszuhalten und sich so wenigstens vor Abmahnungen zu schützen, die daudurch entstehen, dass jemand einfach nach häufig kopierten, aber rechtswidrigen Klauseln bei Google sucht und die Betreiber der Sites aus der Trefferliste mit ungewünschter Post beglückt... Ihre AGB sind dadurch weder besser noch unangreifbarer geworden. Spätestens bei konkretem Interesse eines Ihrer Wettbewerber (im echten Leben oder auch nur in den Suchergebnissen) wird dieser sich Ihre Site genauer ansehen und ggf. auch in den AGB finden, was er gesucht hat, wenn Sie nicht vorgesorgt haben. Es mag heute für diesen noch eine zu große Hürde darstellen, Ihnen daraus einen Strick zu drehen... im "Abmahnland" Deutschland wird sich aber sicher recht bald ein gangbarer Weg finden - wäre ja gelacht, oder?

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